Selbstständige & Unternehmer:innen, welche von den aktuellen Coronaschließungen oder Einschränkungen betroffen sind, sollten sich in den nächsten Wochen noch mit seinem/ihrem Steuerbüro auseinandersetzen und die noch bis Ende des Jahres verfügbare „Überbrückungshilfe 3 Plus“ beantragen. Diese gleicht Umsatzverluste aus, welche durch Coronaschutzverordnungen entstanden sind.
Wer Anspruch hat, was gefördert wird, wie man es beantragen kann, erfährt man alles auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft & Energie.
Link: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii-plus.html