75% Ersatzleistung für den November

Mit Beginn des zweiten Lockdowns 2020 wurden auch Unternehmen geschlossen, die eigentlich gerade guten Umsatz gemacht hätten. Restaurants, Hotels, Kosmetikstudios, Tattoostudios und Eventanbieter. Nicht zu vergessen der Rattenschwanz an Unternehmen und Soloselbstständigen, die hinten dran hängen und ihr Geschäftsmodel darauf aufgebaut haben, in diesen Unternehmen ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Egal ob es der Tontechniker ist der bei Konzerten für guten Klang sorgt, der Vertreter für Kosmetikprodukte oder Messebauer. Alle haben durch den Lockdown große Einbußen.

Dies soll mit einer 75% Ersatzleistung der Bundesregierung ausgeglichen werden. Es wurden vom Bundesfinanzminister, Olaf Scholz, 10 Mrd.€ dafür bereitgestellt.

Doch wem steht dies zu? Wie wird es berechnet? Was ist mit Existenzgründern, die erst im Juli eröffnet haben? Und was ist mit Berufen, die saisonale Spitzen haben? Wir erklären es im Detail.

Wer kann die Leistungen beantragen?
👉 Alle Unternehmen, Betriebe, (Solo)-Selbständige, Vereine und Einrichtungen, welche im Rahmen des November-Lockdowns schließen mussten.
z.B. Restaurants, Eventunternehmen, Tattoostudios, Sportvereine, Hotels etc.

👉 Alle Unternehmen, Betriebe, (Solo)-Selbständige, Vereine und Einrichtungen, welche indirekt vom Lockdown betroffen sind, weil sie mindestens 80% ihres Umsatzes in den geschlossenen Unternehmen verdient haben. Selbstständige Vertreter, Unternehmer die sich auf Schulungen spezialisiert haben, Bühnenbauer, uvm.


Wie wird die Ersatzleistung berechnet?
Es wird wochenweise gerechnet. Jede Woche Schließung wird entschädigt. Hier gibt es zwei Berechnungsoptionen, zwischen denen man wählen kann.

☝️ Es wird der Umsatz der z.B. KW45 vom Vorjahresnovember zu Grunde gelegt. 75% davon werden gezahlt.
Das ist vor allem für die Gastronomie wichtig, weil die im November ihren besten Umsatz macht. Würde hier nur ein Jahresdurchschnitt berechnet, wäre das ein Desaster für Restaurants, Bars, Kita & Schulfotografen und Hotels.
✌️ Es gibt aber auch Unternehmer, die eine hohe Fluktuation haben und mal eine gute Woche und mal eine schlechte Woche dabei haben. Das ist jedes Jahr anders. Die können den gesamten Jahresumsatz 2019 ansetzen und durch 52 Kalenderwochen teilen. DJs, Messebetreiber, Festivalagenturen und viele mehr.


Doch was ist mit Unternehmen, die erst neu gegründet wurden und keinen Umsatz vom November 2019 nachweisen können?
📅 Diese können analog zu den Berechnungen im vorherigen Punkt, die Umsätze des Oktober 2020 oder den Durchschnittsumsatz seit Gründung anlegen.

Welche Limits werden angesetzt?
Maximal 50 Mitarbeiter. Alles darüber wird individuell gefördert.
Auch werden maximal 1 Mio. € ausgezahlt.

Was passiert, wenn man trotz Schließung ein wenig Umsatz erzielen konnte?
Restaurants z.B. die keine Gäste mehr beherbergen konnten, aber dafür einen Abholservice angeboten haben, machen trotzdem etwas Umsatz.
Wenn dieser unter 25% des Vorjahresnovember liegt, ist das kein Problem. Zusammen mit den 75% Hilfspaket, kann man also tatsächlich 100% wieder bekommen.
Sobald der erzielte Umsatz über 25% klettert, wird der Überbetrag mit den 75% verrechnet, so das am Ende definitiv nicht mehr als 100% raus kommt.

Ist diese Hilfsleistung mit anderen Leistungen kombinierbar?
Nein. Kurzarbeitergeld wird angerechnet. Auch wer andere Hilfspakete für den November beantrat hat, wird diese mit der 75% Leistung verrechnen müssen.

Wo kann man diese 75% beantragen?
Die Antragsstellung kann z.B. durch einen Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer über diese Website beantragt werden.
Wer keinen Steuerberater hat, der kann über diese Liste (PDF) Kontakt zu einem Steuerberater aufnehmen
Soloselbstständige bis zu einem Förderhöchstbetrag von 5.000€ können ihren Antrag direkt stellen.

Sie haben Fragen?
Kontaktieren Sie uns via: ags-sachsen@spd.de